Ratgeber · Aktualisiert am 6. November 2026 · 5 Min. Lesezeit
Bankkonto in Österreich eröffnen als Expat: Unterlagen, Basiskonto und Einlagensicherung
Was österreichische Banken von Neuankömmlingen verlangen, Ihr Recht auf ein Basiskonto mit gedeckelten Entgelten, die Einlagensicherung und N26.
Für ein Bankkonto in Österreich brauchen Sie in der Regel einen gültigen Lichtbildausweis und Ihre Meldebestätigung, den Meldezettel. Lehnt eine Bank Sie ab, haben Sie als Person mit rechtmäßigem Aufenthalt in der EU gesetzlichen Anspruch auf ein Basiskonto, ein Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen und gedeckeltem Jahresentgelt.
Was österreichische Banken verlangen
Laut Work in Austria, dem Service der Austrian Business Agency, eröffnen Sie ein Konto meist persönlich in der Filiale, mit gültigem Lichtbildausweis und Meldezettel. Je nach Kontoart kann zusätzlich ein Nachweis über Beschäftigung oder Studium verlangt werden. Ein Ratgeber von N26 nennt dieselben drei Prüfungen:
| Was die Bank prüft | Übliche Unterlagen |
|---|---|
| Identität | Reisepass oder Personalausweis |
| Wohnsitz | Meldezettel, manchmal eine Strom- oder Gasrechnung |
| Beschäftigung oder Studium | Arbeitsvertrag oder Studienbestätigung, je nach Konto |
Einige praktische Hinweise aus denselben Quellen:
- Sprache: Laut N26 sind Websites, Formulare und Kundenservice der meisten klassischen Banken nur auf Deutsch verfügbar.
- Online-Antrag: Manche Banken lassen einen Online-Antrag ohne österreichischen Wohnsitz nicht zu.
- Gebühren: Work in Austria weist darauf hin, dass die meisten österreichischen Banken monatliche Kontoführungsgebühren verlangen; Studentenkonten sind oft günstiger, und Digitalbanken ohne Filialen können Kosten niedriger halten.
- Öffnungszeiten: Filialen sind an Wochenenden und Feiertagen geschlossen.
Warten Sie noch auf Ihren Meldezettel, kann eine Digitalbank, die Kundinnen und Kunden aus mehreren EWR-Ländern akzeptiert, einen früheren Start ermöglichen. Die Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Anbieter; prüfen Sie sie vor dem Antrag.
Ihr Recht auf ein Basiskonto
Das Basiskonto wurde mit dem Verbraucherzahlungskontogesetz (VZKG), §§ 22 bis 28, eingeführt und gilt seit 18. September 2016. Es setzt die EU-Zahlungskontenrichtlinie (2014/92/EU) um.
Wer Anspruch hat
Laut einem Factsheet der asb, des Dachverbands der staatlich anerkannten Schuldenberatungen in Österreich, hat jede Verbraucherin und jeder Verbraucher mit rechtmäßigem Aufenthalt in der EU diesen Anspruch, unabhängig vom Wohnort. Ausdrücklich eingeschlossen sind Menschen ohne festen Wohnsitz, Asylsuchende, Menschen, die nicht abgeschoben werden können, Menschen ohne Arbeit oder Einkommen sowie Personen in Privatinsolvenz.
Eine Bank darf nur ablehnen, wenn:
- Sie in Österreich bereits ein nutzbares Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen haben (die Bank darf dazu eine ehrenwörtliche Erklärung verlangen), oder
- gegen Sie ein Strafverfahren anhängig ist oder eine nicht getilgte Verurteilung wegen einer vorsätzlichen Straftat zum Nachteil dieser Bank oder ihrer Beschäftigten vorliegt.
Nach Eingang des vollständigen Antrags muss das Konto binnen zehn Geschäftstagen eröffnet werden.
Was enthalten ist
Das asb-Factsheet nennt Bareinzahlungen und -abhebungen, Lastschriften, Daueraufträge, Überweisungen und Kartenzahlungen innerhalb des EWR, für eine unbegrenzte Zahl von Zahlungsvorgängen, in der Filiale und online, sofern die Bank beides üblicherweise anbietet. Das Informationsblatt der Bank Austria enthält zum Beispiel eine Debitkarte, Internet- und Mobile-Banking sowie elektronische Kontoauszüge.
Was nicht enthalten ist: Die Bank Austria schreibt, dass ihr Basiskonto keine Überziehungsmöglichkeit und keine Kreditkarte bietet; Überweisungen und Kartenzahlungen außerhalb des EWR sind ausgenommen. Laut asb kann das Konto nur im Ausmaß nicht gedeckter Kontoführungsentgelte ins Minus rutschen.
Was es kostet
Das Gesetz deckelt das Jahresentgelt; die Obergrenzen werden alle zwei Jahre an den Verbraucherpreisindex angepasst. Das asb-Factsheet nennt diese Beträge:
| Höchstbetrag pro Jahr | |
|---|---|
| Normales Entgelt | 83,45 € |
| Ermäßigtes Entgelt für wirtschaftlich oder sozial schutzbedürftige Personen | 41,73 € |
Das ermäßigte Entgelt gilt zum Beispiel für Bezieherinnen und Bezieher von Mindestsicherung oder Sozialhilfe, Studierende mit Studienbeihilfe, obdachlose Menschen und Asylsuchende. Banken dürfen weniger verlangen: Das Informationsblatt der Bank Austria (Stand März 2024) nennt 20 € pro Quartal, ermäßigt 10 € pro Quartal. Fragen Sie Ihre Bank nach dem aktuellen Preis.
Die Bank Austria verlangt außerdem eine Wohnsitzadresse. Haben Sie keine, genügt die Postadresse einer Betreuungseinrichtung, ein Zustellbevollmächtigter in Österreich oder ein Postfach.
Wenn Sie abgelehnt werden
Laut asb können Sie sich bei der Finanzmarktaufsicht (FMA) beschweren, die bei berechtigter Beschwerde eine Verwaltungsstrafe von bis zu 30.000 € verhängen kann, oder sich an die Gemeinsame Schlichtungsstelle der österreichischen Kreditwirtschaft wenden. Die Arbeiterkammer Wien (AK Wien) bietet Konsumentenberatung zu Konten an. Wird ein bestehendes Konto gesperrt oder gekündigt, lesen Sie Neobank-Konto gesperrt oder gekündigt: was tun?
Wie Ihre Einlagen geschützt sind
Banken in Österreich gehören der Einlagensicherung AUSTRIA (ESA) an. Laut dem Informationsbogen für Einleger der Bank Austria gilt:
- Einlagen sind bis 100.000 € pro Einleger und Kreditinstitut gesichert; alle Ihre Konten bei derselben Bank werden zusammengerechnet;
- bei Gemeinschaftskonten gilt die Obergrenze für jeden einzelnen Kontoinhaber;
- die Einlagensicherung erstattet innerhalb von 7 Arbeitstagen;
- in bestimmten Fällen sind auch Beträge über 100.000 € für zwölf Monate nach der Gutschrift gesichert, etwa Erlöse aus dem Verkauf einer privat genutzten Wohnimmobilie oder Geld im Zusammenhang mit Heirat, Scheidung, Pensionsantritt, Kündigung, Entlassung, Invalidität oder Tod. Dafür ist ein gesonderter Antrag bei der Einlagensicherung nötig.
Für Banken mit Lizenz in einem anderen EU-Land gilt stattdessen die Einlagensicherung ihres Heimatlandes, ebenfalls bis 100.000 €. Unser Ratgeber Ist mein Geld bei einer Neobank sicher? erklärt den Unterschied zwischen Banken und E-Geld-Instituten.
N26 in Österreich
N26 bewirbt für Menschen mit Wohnsitz in Österreich ein Konto mit deutscher IBAN. Laut der Expat-Seite brauchen Sie einen amtlichen Ausweis, etwa einen Reisepass, ein Smartphone und einen Wohnsitz in einem Land, in dem N26 tätig ist; eine Mindesteinzahlung oder ein Mindesteinkommen ist nicht nötig. Einlagen sind bis 100.000 € über die deutsche Einlagensicherung geschützt, nicht über die österreichische.
| N26-Tarif | Monatliche Gebühr |
|---|---|
| Standard | 0 € |
| Smart | 4,90 € |
| Go | 9,90 € |
| Metal | 16,90 € |
Lizenzangaben finden Sie im N26-Profil und im Ratgeber Ist N26 sicher?
Vergleichen Sie die in Österreich verfügbaren Anbieter in der Vergleichstabelle. Sie ziehen stattdessen nach Deutschland? Lesen Sie Bankkonto in Deutschland eröffnen als Expat.
Quellen
- Work in Austria (Austrian Business Agency): Opening a bank account
- N26: How to open a bank account in Austria the easy way
- N26: Expat bank account in Austria
- asb Schuldnerberatungen: Factsheet Basiskonto
- AK Wien: Basis-Girokonto
- Bank Austria: Basiskonto leaflet
- Hypo Vorarlberg: Information on payment accounts with basic features (VZKG)
- Bank Austria: Information on deposit protection
Preise und Funktionen geprüft am 6. November 2026.
Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ist keine Finanzberatung. Gebühren, Funktionen und Verfügbarkeit ändern sich. Prüfen Sie daher vor der Kontoeröffnung die Website des Anbieters. Lesen Sie, wie wir Anbieter vergleichen, und unseren Hinweis zu Partnerlinks.
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